Der Freistaat Bayern hat sich mit den anderen Bundesländern auf die Einführung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bus und Bahn verständigt und diese in der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgeschrieben. Sie gilt für Fahrgäste aller öffentlichen Verkehrsmittel sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nachweislich keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer: „Als Verkehrsministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass alle Fahrgäste in Bayern sicher und gut unterwegs sind. Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlässig werden. Wenn alle eine Maske tragen, dann sind wir auch alle geschützt. Das ist vor allem jetzt wichtig, wenn wieder mehr Menschen zur Schule und zur Arbeit fahren. Deshalb bitte ich Sie: Tragen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung – und zwar auch beim Ein- und Ausstieg, auf dem Bahnsteig und im gesamten Stationsbereich.“
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, Vorsitzender der MVV-Gesellschafterversammlung: „Die Infektionszahlen sind leider wieder gestiegen, die Corona-Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb gilt auch weiterhin: Maske auf in Bus, Tram und U-Bahn! So schützen wir andere und uns selbst.“
Ebersbergs Landrat Robert Niedergesäß, Sprecher der Verbundlandkreise im MVV: „Nach dem Ferien- und für Viele auch Urlaubsende und mit dem Schulbeginn wird es sich in Bahn oder Bus nicht immer vermeiden lassen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dann schützt die Alltagsmaske vor einer Verbreitung des Corona-Virus. Die Maskenpflicht ist deshalb richtig und notwendig. Bisher sind die Menschen hier sehr vernünftig unterwegs. Ich bin sicher das bleibt so und wünsche allen eine gesunde Fahrt mit dem MVV.“
Das Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung stellt einen Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Einhaltung der Verordnung wird von den Sicherheitsbehörden und der Polizei überwacht und durchgesetzt.
Alle Verkehrsunternehmen im MVV unterstützen den Freistaat bei der Umsetzung der Verordnung: Breit angelegte Informationskampagnen informieren unter anderem in Fahrzeugen, an Bahnhöfen und den zugehörigen Medien über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die weiteren Hygieneregelungen.
MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch: „Den Fahrgästen, die in Fahrzeugen und Bahnhöfen Mund und Nase korrekt bedecken – und das ist die große Mehrheit – gilt unser Dank: Sie tragen zum Schutz aller bei! Und auch den zahlreichen Fahrerinnen und Fahrern im MVV danken wir: Mit Ihrer Hilfe können wir das Angebot im MVV auch weiterhin aufrechterhalten. Sie befördern unsere Fahrgäste sicher von A nach B und das wird honoriert: Die Zufriedenheit der Kunden im MVV stieg im ersten Halbjahr 2020 um 17 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Gerade für unseren und vor allem für Ihren Einsatz während der Pandemie erhalten wir immer wieder positive Rückmeldungen.“ Und ergänzt: „Die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen ist nach aktuellem Kenntnisstand wenn sich alle an die geltenden Regelungen halten gering. Um das Risiko auch in Zukunft gering zu halten, tun wir alles Nötige. Und setzen zugleich weiterhin auf das Verantwortungs-bewusstsein unserer Fahrgäste.“
Über die Informationskampagnen zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinaus engagieren sich die Verkehrsunternehmen im MVV auf vielfältige Weise für den Schutz von Fahrgästen und Mitarbeitern: Fahrzeuge und Anlagen werden regelmäßig und gründlich gereinigt, Hygienevorgaben für Mitarbeiter wurden ausgeweitet. Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt tragen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung oder schützen den Fahrgast durch Trennschreiben, die seit einiger Zeit schrittweise installiert werden. Zudem wurde überall dort, wo es heute schon technisch möglich ist, eine automatische Türöffnung angewiesen und alle Fahrzeuge werden an Endhaltestellen oder bei längeren Standzeiten durchlüftet.
Das Verkehrsministerium des Freistaats Bayern informiert auf seiner Webseite www.stmb.bayern.de über die neuesten Entwicklungen. Informationen zu den geltenden Regelungen im MVV finden sich unter www.mvv-muenchen.de/coronavirus sowie auf den Homepages der Verkehrsunternehmen unter www.mvg.de/corona und www.bahn.de/corona.
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