Grundsätzlich gilt: eine Mitfahrt in den MVV-Verkehrsmitteln ist nur mit gültigem Fahrschein erlaubt. Manche Fahrausweise sind erst mit einer Entwertung gültig - doch was, wenn der Entwerter defekt ist?
Ist der Entwerter defekt, prüfen Sie bitte, ob sie Ihr Ticket an einem anderen Entwerter entwerten können. An vielen Bahnhöfen im MVV-Gebiet sind zwei oder mehr Entwerter vorhanden. Sind alle Entwerter an einem Halt ausgefallen, dürfen Sie dennoch Ihre Fahrt antreten.
Bitte beachten Sie jedoch folgendes:
- Fotografieren Sie das defekte Gerät und notieren Sie sich die entsprechende Gerätenummer.
- Melden Sie dem jeweiligen Verkehrsunternehmen den Defekt und teilen Sie den Standort des Geräts mit.
- Die Kontaktdaten zur Meldung von technischen Störungen finden Sie am Gerät neben der Gerätenummer.
- Im Falle einer Fahrkartenkontrolle wird Ihnen unter Umständen auch bei einer Entwerterstörung ein Erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00€ ausgestellt. Auf der Fahrpreisnacherhebung ist vermerkt, dass eine mögliche Automatenstörung vorlag.
- Diese Fahrpreisnacherhebung können Sie innerhalb von zwei Wochen beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einreichen, damit die Entwerterstörung überprüft werden kann. Lag tatsächlich eine Störung vor, müssen Sie die 60,00€ nicht bezahlen. In diesem Fall wird dann lediglich der reguläre Tarif fällig.
- Die Kontaktdaten des prüfenden Verkehrsunternehmen finden Sie auf der Fahrpreisnacherhebung.
Übrigens: Bei Automatenstörungen ist das Vorgehen das Gleiche.