Die Sonderregelung lautet kurz gesagt: Der verpflichtende „Solidarbeitrag“ eröffnet von Semesterbeginn bis Ende April 2023 die verbundweite Nutzungsmöglichkeit, er finanziert die Übergangszeit bis zur Geltung des Deutschlandtickets und ermöglicht ab Mai 2023 weiterhin die bisherige Fahrberechtigung für alle, die sich kein Deutschlandticket kaufen wollen. Schon erworbene „IsarCard Semester“ werden bis einschließlich 30. April 2023 ohne Bearbeitungsgebühr zurückgenommen, und der Kaufpreis wird erstattet. Ab dem 01.05. wird den Studierenden der Kauf des Deutschlandtickets empfohlen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Der MVV hat zusammen mit den Vertretungen der Studierenden einen guten Weg gefunden, der den Studierenden einen einfachen Wechsel vom Semesterticket auf das günstigere Deutschlandticket im laufenden Sommersemester ermöglicht. Das ist angesichts der unterschiedlichen Tariflogiken und Laufzeiten nicht ganz einfach gewesen. Umso mehr danke ich den Beteiligten, dass dies im Sinne der Studierenden gelungen ist.“
Normalerweise setzt sich das MVV-Semesterticket aus dem für alle Studierenden verpflichtenden Solidarbeitrag und der IsarCard Semester zusammen. Der gültige Studierendenausweis mit MVV-Logo und der amtliche Lichtbildausweis gelten zusammen als Fahrkarte für Fahrten in der Nebenverkehrszeit (Montag bis Freitag zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages und Samstag, Sonntag, an Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung). Die IsarCard Semester ist eine optionale Erweiterung des Studierendenausweises für unbegrenzte Fahrten ohne zeitliche Einschränkung im gesamten MVV-Tarifgebiet (Zonen M-6).
Im Sommersemester 2023 gibt es eine Sonderregelung beim MVV-Semesterticket. Der Solidarbeitrag für das Sommersemester 2023 (77,30 €) finanziert die unbeschränkte Fahrtberechtigung ab Beginn des Sommersemesters 2023 bis einschließlich 30.04.2023 sowie die Fahrtberechtigung in den Nebenverkehrszeiten ab dem 01.05.2023 bis Ende des Sommersemesters 2023. Der Großteil des Solidarbeitrages wird für die Finanzierung der unbeschränkten Fahrtberechtigung ab Beginn des Sommersemesters 2023 bis einschließlich dem 30.04.2023 verwendet.
Die Zahlung des Solidarbeitrages für das Sommersemester 2023 berechtigt die Studierenden ohne Zusatzkosten und ohne zeitliche Beschränkungen mit Beginn des Sommersemesters 2023 am 01.03.2023/15.03.2023/ 01.04.2023 (jeweiliger Semesterstart der besuchten Hochschule) bis einschließlich 30.04.2023 zu unbegrenzten Fahrten im gesamten MVV-Tarifgebiet mit dem Studierendenausweis mit aufgedrucktem MVV-Logo. Somit dürfen Studierende im Zeitraum ab Beginn des Sommersemesters 2023 und vor Einführung des Deutschlandtickets am 01.05.2023 mit dem validierten Studierendenausweis für das Sommersemester 2023 unbegrenzte Fahrten im gesamten MVV-Tarifgebiet machen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist, wie bisher, bei der Fahrt mitzuführen.
Die IsarCard Semester wird im Sommersemester 2023 frühestmöglich aus dem Verkauf genommen und ausgesetzt. Für das Sommersemester 2023 bereits gekaufte IsarCard Semester (224,70 €) werden bis einschließlich 30.04.2023 ohne Bearbeitungsgebühr zurückgenommen, und der Kaufpreis wird erstattet.
Ab 01.05.2023 können Studierende mit dem Studierendenausweis mit aufgedrucktem MVV-Logo noch Montag bis Freitag zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages und Samstag, Sonntag, an Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung fahren.
Für den Zeitraum ab 01.05.2023 wird den Studierenden der Kauf des Deutschlandtickets empfohlen.
Die Kindermitnahme wird für den Zeitraum von Semesterbeginn bis einschließlich 30.04.2023 geregelt, wie sie normalerweise bei Studierenden mit IsarCard Semester gilt. Für den Zeitraum ab 01.05.2023 bis Semesterende gilt die Regelung, welche normalerweise für Studierende, welche den Solidarbeitrag gezahlt haben, aber keine IsarCard Semester gekauft haben, angewandt wird.
Kindermitnahme von Semesterbeginn bis einschließlich 30.04.2023: Von Montag bis Freitag bis 6.00 Uhr und ab 9.00 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen ganztags, können bis zu drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr – oder nachweislich zur Familie des Karteninhabers gehörende Kinder/Enkelkinder bis zum 15. Lebensjahr in unbeschränkter Zahl – unentgeltlich mitgenommen werden.
Kindermitnahme vom 01.05.2023 bis Semesterende: Bis zu drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr – oder nachweislich zur Familie des Karteninhabers gehörende Kinder/Enkelkinder bis zum 15. Lebensjahr in unbeschränkter Zahl – können unentgeltlich mitgenommen werden.