Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Aufbrauchfristen und Umtauschregeln für MVV-Fahrkarten

Noch bis zum 31. März 2024 können MVV-Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (Einzel-, Tages- oder Streifenkarten), die vor dem Tarifwechsel am 10. Dezember 2023 erworben wurden, aufgebraucht werden. Nach dem 31. März 2024 können die Tickets gegen Aufzahlung umgetauscht oder gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr erstattet werden.

MVV-Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, wie Einzelfahrkarten, Streifenkarten und Tageskarten, die nicht den aktuellen Tarifen entsprechen, können noch bis 31. März 2024 aufgebraucht werden. Das Guthaben von Online-Streifenkarten (HandyTicket) verfällt nicht, es kann auch nach dem 31. März 2024 noch verwendet werden.

Nach dem 31. März 2024 besteht die Möglichkeit (sofern Preisangabe in Euro), diese – zeitlich unbegrenzt – gegen Aufzahlung zum neuen Preis umzutauschen oder gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts von 2,00 Euro je Vorgang erstatten zu lassen.

  • Wochen- und Monatskarten bleiben bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer weiter gültig.
  • Für Zeitkarten im Abonnement werden bei monatlicher Zahlung seit 01.01.2024 die neuen Preise abgebucht. Bei jährlicher Zahlung können die Abonnements bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer weiter genutzt werden.

Aufgrund der MVV-Verbundraumerweiterung im Dezember 2023 sind in den neuen Verbundgebieten (Landkreise Bad-Tölz-Wolfratshausen (südlicher Teil), Miesbach, Rosenheim und kreisfreie Stadt Rosenheim) teilweise noch Fahrkarten der bisherigen Unternehmertarife im Umlauf.

Hierfür gelten folgende Fristen und Regeln:

  • Im Unternehmertarif ausgegebene Fahrkarten des Bartarifs in den neuen Verbundgebieten haben seit 10.12.2023 keine Gültigkeit mehr und werden nicht mehr weiter ausgegeben.
  • Im Unternehmertarif ausgegebene Zeitkarten in den neuen Verbundgebieten (Wochen- und Monatskarten) bleiben noch bis zum Ende ihrer Geltungsdauer gültig.
  • Im Unternehmertarif ausgegebene Zeitkarten in den neuen Verbundgebieten (Abonnements und Jahreskarten) haben nach dem 09.01.2024 keine Gültigkeit mehr.
  • Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von MVG und
    S-Bahn München (MVV-Fahrkarten) bzw. die jeweiligen Verkehrsunternehmen (Unternehmertarife).