Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Aufbrauchfrist für MVV-Fahrkarten

Bis zum 31. März 2017 können zum alten Tarif erworbene Fahrkarten des Zonentarifs (Einzelfahrkarten, Streifenkarten, Tageskarten) noch aufgebraucht werden.

Bis zum 31. März 2017 können zum alten Tarif erworbene Fahrkarten des Zonentarifs (Einzelfahrkarten, Streifenkarten, Tageskarten) noch aufgebraucht werden.

Fahrkarten des Zonen- und Kurzstreckentarifs (mit Preisangabe in Euro) können – zeitlich unbegrenzt – gegen Aufzahlung zum neuen Preis umgetauscht oder gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts von 2,00 € je Bearbeitungsvorgang erstattet werden.

Neu ist, dass zukünftig auch Fahrkarten des Zonen- und Kurzstreckentarifs (mit Preisangabe in Euro) zeitlich uneingeschränkt gegen Aufzahlung umgetauscht werden können, was vorher nur bis Ende März möglich war.

Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von MVG und S-Bahn München.