Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Sie fragen – wir antworten: „…?“

Unseren Kolleg:innen des MVV-Kundendialogs werden gerade jetzt zur Ferienzeit häufig gefragt: „Welche Mitnahmeregelungen gelten in den MVV-Verkehrsmitteln?“

Die Ferien für einen Ausflug mit dem Fahrrad, einer Wanderung mit dem Hund oder einen Shoppingtag mit der ganzen Familie nutzen? Kein Problem mit den MVV-Verkehrsmitteln!

Folgende Mitnahmeregelungen gelten aktuell:

Personen 

Grundsätzlich gilt für alle Kinder unter sechs Jahren im MVV der Nulltarif: Sie fahren unentgeltlich und müssen, wenn sie noch nicht schulpflichtig sind, von einer Person, die das sechste Lebensjahr bereits vollendet hat, begleitet werden.

Einige IsarCards umfassen aber auch die Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren. Wer eine gültige IsarCard, eine IsarCard9Uhr, eine IsarCard S oder eine IsarCardJob mit sich führt, darf von Montag bis Freitag Kinder von 6 bis 14 Jahren an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitnehmen.  

Dabei gilt: Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder sind in beliebiger Anzahl zugelassen, ansonsten maximal drei.

Bitte beachten Sie: Mit der IsarCard65 ist die Mitnahme von Kindern nicht möglich.

Gruppen-Tageskarten gelten im MVV für die Fahrt von bis zu fünf Erwachsenen, wobei Kinder als halbe Person zählen.

Hunde 

Ihr Hund fährt im MVV ebenfalls gratis mit – wenn Sie eine gültige Fahrkarte haben.

Weitere Hunde, die Sie mitnehmen möchten, benötigen eine Kinderfahrkarte, sofern sie zu groß für Korb oder Tasche sind.

Das Tier muss in den Fahrzeugen und innerhalb der S- und U-Bahnstationen angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn es Fahrgäste gefährden könnte. Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden. Als Kampfhunde geltende Rassen in Bayern finden Sie hier.

Fahrräder 

Die Mitnahme von Fahrrädern ist im MVV grundsätzlich in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen erlaubt und kostenpflichtig.

Allerdings gelten für die Fahrradmitnahme bestimmte Sperrzeiten:

  • Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr (ausgenommen Feiertage) 

  • Montag bis Freitag von 16 bis 18 Uhr (ausgenommen Feiertage)  

Wichtig, wenn Sie einen Ferienausflug planen: Die nachmittägliche Sperrzeit entfällt in allen bayerischen Schulferien. Sie kommen also auch zwischen 16 und 18 Uhr bequem von Ihrer Radltour nach Hause!

Testweise wird außerdem in den Sommerferien 2021 die Fahrradmitnahme in den Münchner S-Bahnen ganztägig möglich sein. 

Tandems können Sie nur in S-Bahnen – außerhalb der Sperrzeiten – sowie in Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge mitnehmen. Die Mitnahme ist kostenpflichtig. 

Und welches Ticket benötigen Sie nun für die Fahrradmitnahme?

Neben Ihrer eigenen MVV-Fahrkarte benötigen Sie für die Mitnahme Ihres Fahrrads in und U-Bahnen sowie freigegebenen Regionalzügen eine MVV-Fahrrad-Tageskarte.  

Die Fahrrad-Tageskarte gibt es an Automaten, öffentlichen Verkaufsstellen sowie als Handy-Ticket und Online-Ticket. Sie kostet aktuell 3 Euro und gilt im gesamten MVV-Netz ab Entwertung bis zum nächsten Tag um 6 Uhr.

Für die Fahrräder Ihrer Kinder benötigen nicht unbedingt eine separate Fahrrad-Tageskarte, denn Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll Reifengröße können in S- und U-Bahnen und in den freigegebenen Regionalzügen kostenfrei transportiert werden – wenn es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt, der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal vor Ort. Auch hier sind die Sperrzeiten zu beachten.

Noch kleinere Fahrräder bis einschließlich 12,5 Zoll und gefaltete Klapp-/Falträder dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket und es gelten keine Sperrzeiten. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal. 

Die hier erläuterten Mitnahmeregelungen haben wir auf unserer Webseite auch noch einmal übersichtlich für Sie zusammengefasst.