Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Aufbrauchfrist für MVV-Fahrkarten

Noch bis zum 31. März 2018 können Streifenkarten, Einzelfahrkarten und Tageskarten, die vor dem 10. Dezember 2017 erworben wurden, aufgebraucht werden.

 

 

Sie können auch gegen Aufzahlung zum neuen Preis umgetauscht oder gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von 2,00 Euro je Vorgang erstattet werden.

Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von MVG und S-Bahn München.